Paderborn: Osterfeuer sind die beliebtesten Brauchtumsfeuer. Auch in diesem Jahr werden die traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen.
Erfahrungen des Amtes für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn zeigen jedoch, dass dabei öfter das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen umgangen wird. Stefan Holtemeyer vom städtischen Amt für Umweltschutz und Grünflächen: „Vielfach wird ignoriert, dass Haus- und Sperrmüll in Reisighaufen nicht gelagert oder verbrannt werden dürfen.“
Was auf keinen Fall verbrannt werden darf.
Das Amt und die Feuerwehren weisen eindringlich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten, feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe, Kunststoffe oder behandeltes Holz verbrannt werden dürfen. Weiter sei darauf zu achten, dass durch Osterfeuer weder Nachbarschaft noch Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt werden.
Von Gebäuden und Verkehrsflächen ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. Es darf kein stärkerer Funkenflug entstehen und das Feuer muss bis zum Erlöschen der Glut von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Wer Müll verbrennt nimmt bewusst in Kauf, dass andere Menschen in ihrer Gesundheit geschädigt werden.
Um zu verhindern, dass Kleintiere verbrennen, sollte Reisig erst am Tag des Abrennens aufgeschichtet werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist verboten. Das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, ist nicht erlaubt. Wer sich nicht sicher ist, sollte bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn nachfragen.
Osterfeuer müssen bis spätestens zwei Wochen vor Ostern angemeldet werden. Das Ordnungsamt wird aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre verstärkt kontrollieren.
Bericht: Neue Westfälische